Das umfassende Gesundheits-Vorsorgeprogramm für schwangere Frauen und Kinder:
Der Mutter-Kind-Pass (MKP).
Zwischen der Schwangerschaft und dem 5. Lebensjahr des Kindes sind für Mutter und Kind wichtige Pflichtuntersuchungen vorgesehen. Diese sind auch eine der Voraussetzungen für den Bezug des vollen Kinderbetreuungsgeldes.
Von VertragsärztInnen der Krankenversicherungsträger werden diese Untersuchungen kostenlos durchgeführt. Bitte bringen Sie Ihre e-card mit.
Weitere Infos zur e-card finden Sie hier.
Wenn schwangere Frauen nicht krankenversichert sind, können sie sich bei ihrer Gebietskrankenkasse einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen: Damit sind die Untersuchungen dann auch für sie kostenlos.
Bei Auslandsaufenthalten klären Sie bitte vorher ab, ob die Untersuchungen im Ausland den Vorgaben des österreichischen Mutter-Kind-Passes entsprechen, damit Ihr Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erhalten bleibt.
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oder rufen Sie uns an: +43 (0)6276 21777
Untersuchungen für schwangere Frauen
Damit das volle gesetzliche Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann, müssen jedenfalls auch die folgenden fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Keine gesetzlichen Voraussetzungen für das Kinderbetreuungsgeld sind die Ultraschalluntersuchungen.
- Untersuchung bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
- Untersuchung (17. bis 20. Schwangerschaftswoche)
- 3Untersuchung (25. bis 28. Schwangerschaftswoche)
- Untersuchung (30. bis 34. Schwangerschaftswoche)
- Untersuchung (35. bis 38. Schwangerschaftswoche)
Ultraschalluntersuchungen
- 1Ultraschalluntersuchung (8. bis 12. Schwangerschaftswoche)
- Ultraschalluntersuchung (18. bis 22. Schwangerschaftswoche)
- Ultraschalluntersuchung (30. bis 34. Schwangerschaftswoche)
Untersuchungen für Kinder
Die insgesamt zehn Untersuchungen gemäß Mutter-Kind-Pass beginnen gleich nach der Geburt. Allgemeiner Gesundheitszustand, Ohren, Augen und die altersgerechte Entwicklung des Kindes werden kontrolliert und im Mutter-Kind-Pass eingetragen.
Mit den regelmäßigen und termingerechten Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat kann die KinderärztIn Verzögerungen in der Entwicklung und Erkrankungen frühzeitig erkennen. Diese Untersuchungen sind auch Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Folgende Untersuchungen sind für das Kind vorgesehen:
- Untersuchung des Neugeborenen nach der Geburt
- Untersuchung (1. Lebenswoche inkl. Hüftultraschall)
- Untersuchung (4. bis 7. Lebenswoche)
- Untersuchung (3. bis 5. Lebensmonat)
- Untersuchung (7. bis 9. Lebensmonat)
- Untersuchung (10. bis 14. Lebensmonat)
- Untersuchung (22. bis 26. Lebensmonat)
- Untersuchung (34. bis 38. Lebensmonat)
- Untersuchung (46. bis 50. Lebensmonat)
- Untersuchung (58. bis 62. Lebensmonat)